Ein paar Sätze zum Schutz der Klienten vor Gewalt in der Einrichtung

Klienten begeben sich in Ihre Hände und erwarten einen größtmöglichen Schutz vor Gewalt in Ihrer Einrichtung. Im Speziellen nicht zuletzt auch daher, da im Schnitt jeder/jede fünfte Deutsche während seines Lebens Erfahrungen mit sexualisierter Gewalt macht. Das ist übertragbar auf Ihre Mitarbeiter und Klienten. 

Beispielhaft bringen in der Pflege Pflegebedürftige diese Erfahrungen mit in Ihre Institution: Vergewaltigungserfahrungen oder das Miterleben aus Krieg und Vertreibung, Missbrauch oder Misshandlungen in Kindheit und Jugend (Heime, Familie, kirchliche Institutionen, ...), Gewalt in eigener Ehe und Familie. Behinderte Menschen haben nachweislich eine sehr hohe Rate von Missbrauchserfahrungen in ihren Vitae, insbesondere hoch abhängige behinderte Menschen sind vielfach betroffen von Gewalterfahrungen.

Das sorgt für ein Risiko, erneut von Gewalterfahrungen betroffen zu sein: Betroffene können Retraumatisierungen erleben, Ängste aus ihrem Lebenslauf mitbringen die vor Ort aufbrechen oder es entstehen Abwehrhandlungen aufgrund dieser Erfahrungen.

Schweigen als „erfolgreiche“ Überlebensstrategie im bisherigen Lebenslauf sorgt dafür, dass der Klient auch bei erneutem Erleben von Übergriffen nicht darüber spricht, Übergriffe nicht benennt. Gewalterfahrungen verschließen den Betroffenen den Mund.

Das weitet den Raum in Ihrer Institution, Gewalt auszuüben und macht sie interessant für Täter/Täterinnen. Ernstgenommener Klientenschutz sorgt dafür, dass Entdeckung von fachlichem Fehlverhalten wahrscheinlicher und Ihre Institution für Täter/Täterinnen uninteressanter wird. Sie können unerwünschtes Verhalten inIhrem professionellen Handeln reduzieren. 

Es muss selbstverständlicher Auftrag einer jeden Betreuungseinrichtung werden, die ihnen anvertrauten Menschen zu schützen. Schaffen Sie mit FJ-Prävention eine Institution, in der Gewalt, Missbrauch und Misshandlungen keinen Platz finden.

 

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